
Mitgliedschaft
Leistungen für Mitglieder
- Übernahme der GEMA-Gebühren (bis 1.000 €)
- Konzertförderung (max. 2x jährlich je 4.999 €)
- Zuschüsse bei Konzertreisen (bis zu 500 €)
- A-Cappella-Konzertreihen
- Gemeinschaftskonzerte und Projekte
- Fortbildungen für Chorsänger:innen und Chorvorstände
- Chorleiterseminare und Workshops
- Spezielle Förderung der Kinder- und Jugendchorarbeit
- Zusammenarbeit mit Musikschulen und Schulchören
- Unterstützung von Seniorenchören
- Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Vereine
- Präsenz-Notenbibliothek und Chornoten-Datenbank
- Unterstützung in vielen Fragen der Chorarbeit
- Finanzielle Unterstützung von Chören
Leistungen für Berlin
- Förderung chormusikalischer Aktivitäten im Laienbereich
- Ansprechpartner in Chorfragen für Einzelpersonen und Institutionen
- Vermittlungshilfen für Chorsänger:innen
- Chorvermittlung für Veranstaltungen
- Hilfe für Chöre, die Berlin besuchen
- Archivarbeit und Geschichtsaufarbeitung
Mitgliedsbeitrag
Jahresbeitrag PRO AKTIVE SÄNGER:IN (inkl. DCV-Beitrag)
Stand: 01. Januar 2020
im Seniorenchor
8,79 Euro
im Kinderchor
3,99 Euro
im Jugendchor
7,09 Euro
im Erwachsenenchor
14,19 Euro
DCV – Jahresbeitrag PRO CHOR
(zuzüglich zum Beitrag der aktiven Sänger:innen)
Stand: 01. Januar 2020
40,00 €
Darin enthalten sind die GEMA- und Versicherungsbeiträge der Rundumversicherung (Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz und D&O)
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Um Mitglied im Chorverband Berlin zu werden ist die Gemeinnützigkeit eines Ensembles Voraussetzung.
Die Gemeinnützigkeit erlangen können Ensembles durch:
- den Status als eingetragener Verein
- die Zugehörigkeit zu einer gemeinnützigen Einrichtung
- die Anerkennung als gemeinnützig als Nicht-e.V
- beschlossene Gründung, festgelegte Ein-/Austrittsmodalitäten, mindestens zwei Gründungsmitglieder, gewählter Vorstand, einfache Satzung
- beim Finanzamt beantragte Gemeinnützigkeit mit Satzung und Protokoll der Gründungsversammlung
Außerdem muss das Ensemble aus mindestens vier Sänger:innen bestehen.
Mitglied im CVB werden
Bei Interesse an der Aufnahme in den CVB füllen Sie bitte den Datenbogen zur Aufnahme in den Chorverband Berlin aus. Als Verein schicken Sie uns darüber hinaus (als Nachweis Ihrer Gemeinnützigkeit) die Kopie des Freistellungsbescheides des Chores vom Finanzamt.
Sollte Ihr Chor kein Verein sein und die Gemeinnützigkeit durch die Zugehörigkeit zu einer gemeinnützigen Einrichtung (z.B. kirchliche Gemeinde, Musikschule oder sonstige städtische Einrichtung) entstehen, lassen Sie sich dies auf dem Formular Bescheinigung der Zugehörigkeit bestätigen.