Formulare & Anträge
GEMA-Meldebogen
Chöre, die als Veranstalter Konzerte geben, sind verpflichtet spätestens 6 Tage nach dem Konzert den GEMA-Meldebogen beim Chorverband Berlin abzugeben.
Bitte nutzen Sie dafür die entsprechende Funktion in Ihrem Chor-Profil in der OVERSO und reichen Sie das Formular online ein. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gern per Mail an .
Für alle weiteren Leistungen der GEMA erhalten Sie als Mitglied des Chorverbandes Berlin aufgrund des Gesamtvertrages mit dem DCV 20% Nachlass.
Wenn es um Lizenzen für Ihre Internetseite geht, haben Sie sogar die Möglichkeit im Tarif VR-OD 10 weitere 15% Gemeinwohlnachlass zu bekommen.
Hierzu müssen Sie das Formular Internetnutzung ausfüllen und die weiteren Bedingung erfüllen.
Der 15% tarifliche Nachlass wird dann gewährt, wenn die Bedingungen nachweislich erfüllt sind. Im Formular ist auf Seite 2 entsprechend anzukreuzen, dass der Webseitenbetreiber ein ehrenamtlich geführter oder betriebener Verein / Institution ist (gemeinnützig nach § 52 AO), und dass mit dem Onlineangebot keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Es ist eine aktuelle Bescheinigung beizufügen.
Wichtig ist außerdem, dass das Formular zusammen mit der Gemeinnützigkeits-Bescheinigung per E-Mail an oder per Post an GEMA KundenCenter, 11506 Berlin gesendet wird.
Nur dann werden der 20% Gesamtvertragsnachlass und der 15% Gemeinwohlnachlass gewährt. Über den Lizenzshop auf der GEMA-Webseite werden diese Nachlässe nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen auf der GEMA – Webseite.
Versicherungsbögen
Alle Mitglieder des Chorverbandes Berlin (CVB) erhalten durch Ihre Mitgliedschaft im CVB automatisch eine Rundumschutz-Versicherung durch die ARAG AG. Hier ist eine Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutz-, Veranstaltungshaftpflicht- sowie eine D&O-Versicherung enthalten. Diese gilt für alle Sänger*innen und Chorleiter*innen des Chores.
Hier finden Sie die online ausfüllbaren Formulare direkt auf der Seite der ARAG AG.
Weiter Formulare zu den Zusatzversicherungen finden Sie hier:
Formulare auf den Seiten des Deutschen Chorverbandes
Bitte senden Sie den ausgefüllten und abgespeicherten Bogen an die Versicherungsgesellschaft und eine Kopie per Mail an den Chorverband Berlin.
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Tel: +49 (211) 9 63-37 64
Fax: +49 (211) 9 63-36 26
Wenn Sie eine Veranstaltungshaftpflichtbestätigung benötigen, können Sie diese über den Chorverband Berlin e.V. anfordern. Schreiben Sie dazu einfach ein Mail an .
Jubiläen von Sänger:innen
Erlangen der Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit eines Ensembles ist die Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Chorverband Berlin e.V.
Die Gemeinnützigkeit erlangen können Ensembles durch
- den Status als eingetragener Verein
- die Zugehörigkeit zu einer gemeinnützigen Einrichtung
- die Anerkennung als gemeinnützig als Nicht-e.V
- beschlossene Gründung, festgelegte Ein-/Austrittsmodalitäten, mindestens zwei Gründungsmitglieder, gewählter Vorstand, einfache Satzung
- beim Finanzamt beantragte Gemeinnützigkeit mit Satzung und Protokoll der Gründungsversammlung