GEMA
GEMA-Meldungen
Chöre, die als Veranstalter Konzerte geben, sind verpflichtet diese nach dem Konzert der GEMA zu melden. Für Mitgliedschöre übernimmt der Chorverband Berlin im Jahr maximal 1.000 EUR an GEMA-Kosten. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist das Verwenden des CVB-Logo auf den Werbemitteln (Flyer, Plakate, etc.) für das Konzert. Das Logo steht hier zum Download zur Verfügung.
Seit 2025 erfolgt diese Meldung auf Wunsch der GEMA direkt über das Online-Portal der GEMA.
Eine ausführliche Anleitung zur Anmeldung und Nutzung des Portals finden Sie auf der Webseite des Deutschen Chorverbandes.
Hier geht’s zur Schritt-für-Schritt-Anleitung
Ab dem 01. Januar 2026 gelten folgende Abläufe:
Mitgliedschöre des Chorverbandes Berlin, die vor April 2025 eingetreten sind, finden ihre GEMA-Kundennummer in der OVERSO unter den Allgemeinen Daten des Vereins.
Neue Mitgliedschöre, welche ab April 2025 in den Chorverband eingetreten sind, registrieren sich im GEMA-Portal als Neukunde und erhalten dann erst im Verlauf des Registrierungsvorganges ihre Kundennummer von der GEMA. Hierzu tragen Neukunden im Bemerkungsfeld ihre Zugehörigkeit zum Chorverband Berlin ein.
Informationen für Chöre im Deutschen Chorverband sowie Erklärvideos finden sich hier.
Zudem erklärt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung den Anmeldeprozess im Portal ausführlich und gibt Tipps und Hilfestellungen.
GEMA-Rechnung beim CVB einreichen
Sobald Sie die Rechnung von der GEMA zugesandt bekommen und bezahlt haben, können Sie eine Erstattung der Rechnungssumme beim Chorverband Berlin beantragen. Dazu benötigen Sie die Rechnung der GEMA und ihren Zahlungsbeleg in digitaler Form als .pdf- oder .jpeg-Dateien.
Bitte melden Sie sich mit ihren OVERSO-Daten auf unserer Webseite an (LOGIN oben rechts). Das Formular zum Einreichen der Rechnung und Belege finden Sie in ihrem Dashboard.