Formulare & Anträge

Konzertförderung

Seit 2022 gibt es die Möglichkeit, die neue Konzertförderung zu beantragen.

Die Konzertförderung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung, die bis zu einer Höhe von 4.999 € von jedem Mitgliedschor des Chorverbandes Berlin beantragt werden kann. Neu in diesem Zusammenhang ist ebenfalls, dass die Förderung nicht mehr nur für bestimmte Konzerthäuser, sondern für alle Veranstaltungs- und Konzertorte gilt. Die Förderung schließt den bisherigen Mietzinszuschuss mit ein. Dieser kann somit nicht mehr einzeln beantragt werden.

Gleichzeitig haben sich auch die Kriterien zur Beantragung der Ausfallbürgschaft geändert.

Um einen Antrag für eine Konzertförderung zu stellen, müssen Sie sich über unseren Login auf der Webseite (oben rechts) einloggen und können dann digital den Antrag ausfüllen. Sollten Sie keine Login-Daten besitzen, wenden Sie sich bitte per Mail an info@remove-this.chorverband-berlin.de.  

Bitte beachten Sie: Für die Konzertförderung gilt die Anmeldefrist zum 31. Oktober des Vorjahres für das erste Halbjahr und bis zum 31. März für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres.

Hier finden sie die Richtlinien zur Konzertförderung.
 


Für einen Antrag auf Förderung eines Konzertes oder Projektes ab 5.000 € steht Ihnen die Projektförderung zur Verfügung. Diese kann auch von Chören beantragt werden, die nicht Mitglied im Chorverband Berlin sind. Lesen Sie sich dazu bitte die Richtlinien zur Projektförderung durch.

 

Ausfallbürgschaft

Ausfallbürgschaften schaffen Sicherheit für Ihr Konzert und geben Freiraum für Ihre kreativen Ideen.

Sie geben Ihnen Sicherheit bei Ausfall eines Konzertes. Sollte Ihr Konzert begründet (höhere Gewalt, Krankheit, Corona, etc.) nicht stattfinden können, haben wir einen Modus geschaffen, der dem Chor oder Orchester (abhängig von Veranstaltungsart, Größe des Ortes und Anzahl der teilnehmenden Musiker*innen) die Möglichkeit gibt, diesen Ausfall anteilig abzumindern.

Neu ab 2022 ist, dass Ausfallbürgschaften nur noch NACH einem Konzert gestellt werden können. Senden Sie uns bitte im Bedarfsfall eine Mail mit Ihrem Finanzplan an buchhaltung@remove-this.chorverband-berlin.de

Antrag Konzertreise

Konzertreisezuschüsse können sie ab sofort nur noch online stellen. 

Um einen Antrag für eine Konzertreise zu stellen, müssen Sie sich über unseren Login auf der Webseite (oben rechts) einloggen und können dann digital den Antrag ausfüllen. Sollten Sie keine Login-Daten besitzen, wenden Sie sich bitte per Mail an info@chorverband-berlin.de.  

Antragsfristen für Konzertreisezuschüsse sind:

Konzertreisen im 1. Halbjahr: bis zum 31. Oktober des Vorjahres
Konzertreisen im 2. Halbjahr: bis zum 31. März des selben Jahres

Konzertreisezuschüsse können nur für Erwachsenenchöre gestellt werden.

Hier finden Sie die Richtlinien für die Beantragung eines Konzertreisezuschusses.

Antrag Chorfreizeit

Kinder- und Jugendchöre haben die Möglichkeit, Zuschüsse für Chorfreizeiten zu beantragen. Als Chorfreizeiten werden Chorfahrten und Probenwochenende speziell für Kinder- und Jugendchöre bezeichnet. Für Erwachsenenchöre gibt es leider keine Möglichkeit, hier einen Antrag zu stellen.

Um einen Antrag für eine Chorfreizeit zu stellen, müssen Sie sich über unseren Login auf der Webseite (oben rechts) einloggen und können dann digital den Antrag ausfüllen. Sollten Sie keine Login-Daten besitzen, wenden Sie sich bitte per Mail an info@chorverband-berlin.de.  

Fristen für Anträge:

Chorfreizeiten im 1. Halbjahr: bis zum 31. Oktober des Vorjahres
Chorfreizeiten im 2. Halbjahr: bis zum 31. März des selben Jahres

Hier finden Sie die Richtlinien für die Beantragung von Zuschüssen zur Chorfreizeit.


GEMA-Meldebogen

Chöre, die als Veranstalter Konzerte geben, sind verpflichtet spätestens 6 Tage nach dem Konzert den GEMA-Meldebogen beim Chorverband Berlin abzugeben.

Bitte nutzen Sie dafür die entsprechende Funktion in Ihrem Chor-Profil in der OVERSO und reichen Sie das Formular online ein. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gern per Mail an buchhaltung(at)chorverband-berlin.de.


Für alle weiteren Leistungen der GEMA erhalten Sie als Mitglied des Chorverbandes Berlin aufgrund des Gesamtvertrages mit dem DCV 20% Nachlass.
Wenn es um Lizenzen für Ihre Internetseite geht, haben Sie sogar die Möglichkeit im Tarif VR-OD 10 weitere 15% Gemeinwohlnachlass zu bekommen. 

Hierzu müssen Sie das Formular Internetnutzung ausfüllen und die weiteren Bedingung erfüllen.  

Der 15% tarifliche Nachlass wird dann gewährt, wenn die Bedingungen nachweislich erfüllt sind. Im Formular ist auf Seite 2 entsprechend anzukreuzen, dass der Webseitenbetreiber ein ehrenamtlich geführter oder betriebener Verein / Institution ist (gemeinnützig nach § 52 AO), und dass mit dem Onlineangebot keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Es ist eine aktuelle Bescheinigung beizufügen. 

Wichtig ist außerdem, dass das Formular zusammen mit der Gemeinnützigkeits-Bescheinigung per E-Mail an kontakt@remove-this.gema.de oder per Post an GEMA KundenCenter, 11506 Berlin gesendet wird. 
Nur dann werden der 20% Gesamtvertragsnachlass und der 15% Gemeinwohlnachlass gewährt. Über den Lizenzshop auf der GEMA-Webseite werden diese Nachlässe nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen auf der GEMA - Webseite.

Versicherungsbögen

Alle Mitglieder des Chorverbandes Berlin (CVB) erhalten durch Ihre Mitgliedschaft im CVB automatisch eine Rundumschutz-Versicherung durch die ARAG AG. Hier ist eine Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutz-, Veranstaltungshaftpflicht- sowie eine D&O-Versicherung enthalten. Diese gilt für alle Sänger*innen und Chorleiter*innen des Chores.

Hier finden Sie die online ausfüllbaren Formulare direkt auf der Seite der ARAG AG.

Weiter Formulare zu den Zusatzversicherungen finden Sie hier:
Formulare auf den Seiten des Deutschen Chorverbandes

Bitte senden Sie den ausgefüllten und abgespeicherten Bogen an die Versicherungsgesellschaft und eine Kopie per Mail an den Chorverband Berlin.

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Tel: +49 (211) 9 63-37 64
Fax: +49 (211) 9 63-36 26
duesseldorf(at)arag-sport.de

Wenn Sie eine Veranstaltungshaftpflichtbestätigung benötigen, können Sie diese über den Chorverband Berlin e.V. anfordern. Schreiben Sie dazu einfach ein Mail an buchhaltung(at)chorverband-berlin.de.

Mitglied im CVB werden

Bei Interesse an der Aufnahme in den CVB schreiben Sie bitte einen formlosen Antrag an unsere Geschäftsstelle, postalisch oder per Mail:

Chorverband Berlin e.V.
Karl-Marx-Str. 145
12043 Berlin

buchhaltung[at]chorverband-berlin.de

Erlangen der Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit eines Ensembles ist die Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Chorverband Berlin e.V..

Die Gemeinnützigkeit erlangen können Ensembles durch

  • den Status als eingetragener Verein
  • die Zugehörigkeit zu einer gemeinnützigen Einrichtung
  • die Anerkennung als gemeinnützig als Nicht-e.V.
    • beschlossene Gründung, festgelegte Ein-/Austrittsmodalitäten, mindestens zwei Gründungsmitglieder, gewählter Vorstand, einfache Satzung
    • beim Finanzamt beantragte Gemeinnützigkeit mit Satzung und Protokoll der Gründungsversammlung

Zur Vorlage einer Mustersatzung


Sonstige Formulare

Sollten Sie ein bestimmtes Formular hier nicht gefunden haben, können Sie dieses beim CVB telefonisch unter 030 600 1999 83 oder per Mail bei buchhaltung[at]chorverband-berlin.de anfordern.